In vielen Fällen von Krankheit, bei Problemen in der Schwangerschaft oder nach der Geburt und nach einem Unfall steht Ihnen eine Kostenübernahme für eine Haushaltshilfe durch die Krankenkasse zu. Die Zuzahlung des Kunden liegt bei 10 % des Einsatzpreises eines Tagen, je Tag jedoch mindestens 5,- Euro und maximal 10 Euro. Für Schwangere entfällt eine Zuzahlung. Siehe hierzu auch Informationen auf der Seite https://www.betanet.de/schwangerschaft-entbindung.html
Damit die Krankenkasse die Kosten einer Haushaltshilfe übernimmt, müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
Der Stundenpreis für Kassenleistungen beträgt 40,00 €. Für diese Leistungen gilt gemäß §4 Nr. 16 m) USTG Umsatzsteuerbefreiung. Alle Nebenkosten mit Ausnahme der Fahrtkosten sind im Einheitspreis enthalten. Die Fahrtkosten werden als Fahrtkostenpauschale mit 12,50 € je Einsatztag berechnet.
Sehr gerne sind wir Ihnen auch behilflich, wenn Sie selbst die Kosten tragen.
Unsere Leistungen stimmen wir speziell auf Ihre Bedürfnisse ab.
Ob es der Frühjahrsputz, der Einkauf oder die Hecke ist, wir sind sehr vielseitig und immer hilfsbereit. Bis hin zur Grabpflege übernehmen wir Ihre Arbeiten.
Der Stundenpreis für private Auftraggeber beträgt 27,50 € brutto (inkl. 19 % Mehrwertsteuer). Alle Nebenkosten mit Ausnahme der Fahrtkosten sind im Einheitspreis enthalten. Die Fahrtkosten werden als Fahrtkostenpauschale mit 10,- € je Einsatztag berechnet.
Ab einer Einsatzdauer von 5 Stunden an einem Tag wird keine Fahrtkostenpauschale berechnet.